jährliche Unterweisung
Flurförderzeuge nach BGVA 1 § 4 (1). Gemäß o.g. Richtlinien ist jedes Unternehmen verpflichtet die Staplerfahrer jährlich zu unterweisen.
Voraussetzungen:
Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge
Inhalt:
Rechtliche Grundlagen; Gesetzliche Änderungen; Unfallgeschehen; Betriebliche Vorschriften und Anweisungen; Betrieb von Flurförderzeugen; Technische Neuerungen
Teilnehmerkreis:
Alle Mitarbeiter, die mit FFZ arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von FFZ absolviert haben und die Unterweisung von Seiten des Unternehmens benötigen.
Dauer:
0,5 Tage
Preis:
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
![](https://gabelstapler-amberg.de/wp-content/uploads/2018/10/Nissan-Design-Stapler-schwarz-auf-gelb.jpg)