jährliche Unterweisung

Flurförderzeuge nach BGVA 1 § 4 (1). Gemäß o.g. Richtlinien ist jedes Unternehmen verpflichtet die Staplerfahrer jährlich zu unterweisen. 

Voraussetzungen:

Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge

Inhalt:

Rechtliche Grundlagen; Gesetzliche Änderungen; Unfallgeschehen; Betriebliche Vorschriften und Anweisungen; Betrieb von Flurförderzeugen; Technische Neuerungen

Teilnehmerkreis:

Alle Mitarbeiter, die mit FFZ arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von FFZ absolviert haben und die Unterweisung von Seiten des Unternehmens benötigen.

Dauer:

0,5 Tage

Preis:

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.